Schnuppertag am Illtal-Gymnasium

Am Samstag, den 10.01.2026 fand am Illtal-Gymnasium der bewährte Schnuppertag statt. Für die Besucher gab es viel zu erleben und zu bestaunen. Natürlich ging es in erster Linie darum, das Illtal-Gymnasium als weiterführende Schule näher kennen zu lernen. Deshalb waren die Türen zu den Unterrichtsräumen geöffnet, so dass man den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 7 über die Schulter schauen und einen Einblick in den Fachunterricht gewinnen konnte. Darüber hinaus waren aber die Mitmachaktionen für die Viertklässler besonders spannend, denn hier konnte man zum Beispiel Experimente in Chemie und Physik durchführen, sich an verschiedenen Quiz-Formaten selber testen, Buttons als Andenken kreieren, Tetraeder basteln und vieles mehr. Begehrt waren dabei die zu erhaltenden Stempel, denn mit einem gefüllten Stempelbogen konnten sich die Besucher am Ende des Schnuppertages ein kleines Geschenk abholen. 

Das Team des Illtal-Gymnasiums hat sich sehr über die große Zahl an Besuchern gefreut. 

Ein großes Dankeschön geht an alle helfenden Hände in der Schulgemeinschaft und alle, die durch ein Angebot am Schnuppertag beteiligt waren. 

 

Anmeldungen zum Schuljahr 2026/27 sind von Mittwoch, 25.02.2026, bis einschließlich Dienstag, 03.03.2026 möglich. 

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung.
Ein entsprechendes Buchungstool wird Anfang Februar auf der Homepage freigeschaltet, auch das Anmeldeformular wird dann zur Verfügung gestellt.
Terminbuchungen sind - bis auf Samstag – täglich von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich. Am Samstag, 28. Februar 2026, stehen Ihnen Termine im Zeitraum vom 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung.

 

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

  1. Anmeldeformular (wird mit Freischaltung des Buchungstools zur Verfügung gestellt)
  2. Halbjahreszeugnis der Grundschule (Klassenstufe 4) mit Entwicklungsbericht (im Original)
  3. Vorlage der Geburtsurkunde oder des Stammbuches (im Original)
  4. Nachweis der Impfung gegen Masern (im Original)
    Einer der folgenden Nachweise muss vorgelegt werden:
    • Impfpass oder ärztl. Bescheinigung über eine durchgeführte Schutzimpfung gegen Masern
    • Ärztl. Bescheinigung über die Befreiung von der Schutzimpfung gegen Masern
    • Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. Kita, Schule), dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
  5. Sollte Ihr Kind bereits einen Schwimmnachweis (Seepferdchen, Jugendschwimmabzeichen) haben, bitten wir Sie, diesen ebenfalls mitzubringen.

Bei Rückfragen können Sie gerne die Schule telefonisch über das Sekretariat (Tel.-Nr. 06825 – 93080) kontaktieren.