Die Elternvertretung dient als Schnittstelle zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Möglichkeiten zur Mitbestimmung sind im Schulmitbestimmungsgesetz verankert (Gesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen).

In jeder Klasse wählen die Eltern einen Vertreter und einen Stellvertreter aus ihrer Mitte. Alle Klassenelternsprecher zusammen bilden die Gesamtelternvertretung. Dieses Gremium wählt wiederum den Schulelternsprecher, sowie Beisitzer und Schriftführer. Die Gesamtelternvertretung trifft sich 2x pro Halbjahr, wobei auch Vertreter der Schulleitung, des Kollegiums, der Schüler sowie des Fördervereins eingeladen sind. Durch diese Vernetzung ist ein guter Informationsaustausch gewährleistet.

Die Elternvertretung unterstützt außerdem die Planung und Organisation vieler Veranstaltungen, so dass aus den Reihen der Eltern Mithilfe organisiert werden kann. Immer wiederkehrende Veranstaltungen im Schuljahr sind z.B. der Tag der Grundschüler, die Faschingsfeier der Oberstufe, der Kennenlerntag für die neuen Fünfer, die Abiturfeier usw.

Immer wieder gibt es aber auch besondere Projekte, die wir gerne durch unser Mitwirken bereichern, z.B. die Organisation und Durchführung eines Spendenlaufes oder das Nähen von Bischofsgewändern für die Nikolausaktion des Abiturjahrgangs.