Entschuldigungsregelung
Unterrichtsversäumnisse aus unvorhersehbaren Gründen:
Klassenstufen 5 – 9
- Keine telefonischen Krankmeldungen (außer bei längerer Krankheit, d.h. über die Dauer von 3 Tagen hinaus).
- Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung spätestens bei Rückkehr in die Schule mit Dauer und Grund des Fehlens.
- bei Krankheitsfällen während des Unterrichts:
- telefonische Information der Erziehungsberechtigten;
- Abholen durch Erziehungsberechtigte oder andere autorisierte Personen nach Ausfüllen eines Abholformulars (im Sekretariat erhältlich).
- Volljährige Schüler/innen können dieses Formular selbst unterschreiben.
Sollte niemand erreichbar sein, bleibt der/die Schüler/in letztlich bis zum Unterrichtsschluss in der Schule. In schwerwiegenden Fällen wird ein Arzt benachrichtigt oder ein Krankenwagen angefordert.
Klassenstufen 10 – 12
- Besonderes Entschuldigungsformular (im Sekretariat oder hier erhältlich)
- → Entschuldigungsformular
Achtung: Blatt muss in manchen Druckern gedreht werden (Querformat/Landscape). - Vorlage des Formulars in der ersten Stunde der Wiederteilnahme am Unterricht bei den einzelnen Fach-/Kurslehrer(inne)n zum Abzeichnen;
- Übergabe des komplett abgezeichneten Entschuldigungsformulars spätestens nach der zweiten Woche an den/die Klassenleiter/in bzw. den/die Tutor/Tutorin;
- Wird das Fehlen einer Schülerin oder eines Schülers nicht wie oben genannt entschuldigt, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.
Im Falle einer versäumten angekündigten Klassen-/ Kursarbeit bzw. schriftlichen Überprüfung muss eine schriftliche Entschuldigung spätestens in der nächsten besuchten Unterrichtsstunde des betroffenen Faches ohne Aufforderung abgegeben werden. Geschieht dies nicht, liegt unentschuldigtes Fehlen und damit eine Leistungsverweigerung vor. Eine Leistungsverweigerung wird mit der Note ungenügend (00 Punkte) gewertet.
Unterrichtsversäumnisse aus vorhersehbaren Gründen:
- Für Unterrichtsversäumnisse aus vorhersehbaren Gründen (z.B. Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgespräche, Arzttermine u.a.) muss rechtzeitig, d.h. in der Regel mindestens zwei, besser vier Wochen vor Inanspruchnahme der Beurlaubung – ein formloser schriftlicher Antrag beim/bei der Klassenlehrer/in bzw. dem/der Tutor/in gestellt werden.
- Anträge können nur Erziehungsberechtigte stellen (keine Vereine bzw. andere Institutionen).Volljährige Schüler können selbst Anträge stellen.
Befreiung von einer Fachstunde erteilt die jeweilige Lehrkraft. Der genehmigte Beurlaubungsantrag ist unverzüglich beim/bei der Klassenlehrer/n bzw. Tutor/in abzugeben. Sind mehrere Lehrkräfte betroffen, erteilt der/die Klassenlehrer/in oder der/die Tutor/in die Befreiung.
- Beurlaubung bis zu drei Tagen im Monat durch den/die Klassenlehrer/in bzw. den/die Tutor/in,
- bis zu zwei Wochen im Kalendervierteljahr durch den Schulleiter,
darüber hinaus durch die Schulaufsichtsbehörde.
Diese Regelungen treten zum 16.08.2010 in Kraft.

