Die allgemeine Hochschulreife (GOS) Teil-, Gesamtqualifikation und Zulassungsvoraussetzungen |
Kursbereich |
Abiturbereich |
einfache Wertung der 36 eingebrachten Kurse
Bedingungen:
- kein Kurs darf mit 00 eingebracht werden
- mindestens 29 der 36 Kurse müssen mindestens 05 Punkte aufweisen
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vierfache Wertung der in den fünf Abiturprüfungsfächern erreichten Punktzahlen
Bedingung:
In mindestens 3 Prüfungsfächern (darunter mindestens 1 E-Kurs) müssen jeweils 20 Punkte (bei vierfacher Wertung) erreicht werden |
Es müssen folgende Kurse eingebracht werden
- jeweils die 4 Kurse der 5 Abiturprüfungsfächer (=die Kernfächer DE, Ma, PflichtFS, eine GW und ein weiteres Prüfungsfach)
- wenn nicht bereits durch den Prüfungsbereich abgedeckt:
- die 4 Kurse in NW
- je 2 Kurse in BK/Mu und Rk/Et
Ausnahmen: Sind durchgehend 2 aus der Sek. I fortgeführte FS als G-Kurse, 2 GW- oder NW-Fächer belegt, so kann mit der Meldung zur Abiturprüfung entschieden werden, welches das jeweilige Pflichtfach sein soll. |
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Außerdem können wahlweise weitere Kurse eingebracht werden, bis die Zahl von 36 erreicht ist.
Aber: Kurse einer in Klasse 10 neu einsetzenden FS, die als Neigungsfach belegt war, können nur eingebracht werden, wenn das betreffende Fach durchgehend belegt war. |
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Teilqualifikation im Kursbereich
Die Punktsumme der 36 Kurse muss mindestens 180 betragen und wird mit dem Faktor 40/36 gewichtet
>> Mindestpunktzahl: 200
>> Höchstpunktzahl: 600 |
Teilqualifikation im Abiturbereich
Die Punktsumme aller 5 Prüfungsfächer muss mindestens 100 betragen.
>> Mindestpunktzahl: 100
>> Höchstpunktzahl: 300 |
Die Summe der beiden Teilqualifikationen ergibt die Abiturgesamtpunktzahl
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