Oberstufe

Die allgemeine Hochschulreife (GOS)
Teil-, Gesamtqualifikation und Zulassungsvoraussetzungen
Kursbereich Abiturbereich
einfache Wertung der 36 eingebrachten Kurse
Bedingungen:

  • kein Kurs darf mit 00 eingebracht werden
  • mindestens 29 der 36 Kurse müssen mindestens 05 Punkte aufweisen
vierfache Wertung der in den fünf Abiturprüfungsfächern erreichten Punktzahlen
Bedingung:
In mindestens 3 Prüfungsfächern (darunter mindestens 1 E-Kurs) müssen jeweils 20 Punkte (bei vierfacher Wertung) erreicht werden
Es müssen folgende Kurse eingebracht werden

  1. jeweils die 4 Kurse der 5 Abiturprüfungsfächer (=die Kernfächer DE, Ma, PflichtFS, eine GW und ein weiteres Prüfungsfach)
  2. wenn nicht bereits durch den Prüfungsbereich abgedeckt:
    • die 4 Kurse in NW
    • je 2 Kurse in BK/Mu und Rk/Et

Ausnahmen: Sind durchgehend 2 aus der Sek. I fortgeführte FS als G-Kurse, 2 GW- oder NW-Fächer belegt, so kann mit der Meldung zur Abiturprüfung entschieden werden, welches das jeweilige Pflichtfach sein soll.

 

Verweis nach unten

Außerdem können wahlweise weitere Kurse eingebracht werden, bis die Zahl von 36 erreicht ist.
Aber: Kurse einer in Klasse 10 neu einsetzenden FS, die als Neigungsfach belegt war, können nur eingebracht werden, wenn das betreffende Fach durchgehend belegt war.
Pfeil
Teilqualifikation im Kursbereich
Die Punktsumme der 36 Kurse muss mindestens 180 betragen und wird mit dem Faktor 40/36 gewichtet
>> Mindestpunktzahl: 200
>> Höchstpunktzahl: 600
Teilqualifikation im Abiturbereich
Die Punktsumme aller 5 Prüfungsfächer muss mindestens 100 betragen.
>> Mindestpunktzahl: 100
>> Höchstpunktzahl: 300

Die Summe der beiden Teilqualifikationen ergibt die Abiturgesamtpunktzahl

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