Mediation

Wenn zwei sich streiten …   oder:  Welche Möglichkeit bietet Mediation?

Streit gibt es oft bei Jugendlichen und Erwachsenen, auch bei uns in der Schule. Das ist kaum zu vermeiden, wenn viele verschiedene Menschen mit ganz unterschiedlichen Interessen und Eigenarten zusammenleben und -arbeiten.

Wenn zwei sich streiten, so heißt es im Sprichwort, freut sich der Dritte.

Terminvereinbarung:

  • über das Sekretariat,
  • eine Nachricht im Mediationsbriefkasten.

Einen Dritten, der zusieht, einen Vorteil von einem solchen Streit hat oder sich gar darüber freut, gibt es manchmal tatsächlich. Doch oft machen sich die Streitenden allein das Leben schwer genug, weil sie aus ihrem Konflikt nicht wieder herausfinden oder weil sich aus einem kleinen Anlass eine riesengroße grundsätzliche Abrechnung entwickelt – vom Wortwechsel über gegenseitige Angifterei, Gerangel und Gestupse, möglicherweise bis zu einer handfesten Auseinandersetzung mit Einsatz von körperlicher Gewalt oder übler Nachrede und Stimmungsmache in der Klasse.

Wie soll das enden und wie soll man hinterher wieder miteinander zurechtkommen – auf dem Schulhof, auf dem Schulweg oder gar in der eigenen Klasse während eines ganzen Schulmorgens?

Natürlich lässt sich ein solcher Streit allein oder mit der Hilfe von Freunden oder Freundinnen immer selbstständig schlichten. – Wunderbar, das ist die optimale Lösung!

Und doch ist es manchmal gut, ein zusätzliches Hilfsangebot zu kennen, das in unserer Schule von der Mediatorin, der Streitschlichterin, kommen kann.

Mit der Methode der Mediation (d.h. wörtlich: Vermittlung) können Konfliktparteien ihren Streit miteinander und in Begleitung der Mediatorin klären und eine Lösungsmöglichkeit finden.

  • Die Mediatorin ist unparteiisch, sie sorgt dafür, dass in einem gemeinsamen Gespräch
    • zunächst jeder der Konfliktpartner in Ruhe die eigene Sicht der Dinge darlegen kann,
    • dass in einem zweiten Schritt die Hintergründe des Streites deutlicher werden und die Betroffenen sie klären können,
    • dass die Streitenden dann in einem letzten Schritt eine eigene tragfähige Lösung finden, der beide Parteien zustimmen und die in Zukunft ein faires Miteinander ermöglicht.

Aufgabe einer Mediatorin ist also nicht, bei einem Streit möglichst schnell zu ermitteln, wer schuld ist und welche Strafe der- oder diejenige verpasst bekommt – auch wenn der Begriff „Schulschiedsrichterin“, der manchmal verwendet wird, solche Vorstellungen hervorruft.

Der Inhalt des Gesprächs bei einer Mediation bleibt unter den Beteiligten und geht nur dann nach außen, wenn es untereinander verabredet ist. Diese Regel gilt auch für die Mediatorin!

Kontakt zu mir als Mediatorin ist möglich durch direkte Ansprache, damit wir einen Gesprächstermin vereinbaren, oder durch eine Nachricht im Mediationsbriefkasten und natürlich durch eine Nachricht im Sekretariat des IGI, die an mich weitergeleitet wird. Ich werde mich dann sobald als möglich bei dem Betreffenden melden.

Also : Wenn zwei sich streiten …….. kann Mediation zur Lösung helfen!

……..auch am IGI!

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– Aktualisiert am 06.10.2014 um 17:30