Einführung der Testpflicht und die Umsetzung durch Antigen-Schnelltests in der Selbstanwendung

Ab dem 19. März 2021 wird die Schule eigenverantwortlich die Selbsttestungen zweimal wöchentlich für alle Schülerinnen und Schüler organisieren, die am Präsenzschulbetrieb teilnehmen. Grundsätzlich führen unsere Schülerinnen und Schüler die Tests selbst im Klassenraum durch. Erforderlich ist die Beobachtung der korrekten Durchführung der Testung inklusive der Auswertung des Ergebnisses. Bei Schülerinnen und Schülern wird diese Aufgabe durch die Aufsicht führenden Lehrkräfte (= die Lehrkräfte, die dann in der jeweiligen Klasse unterrichten) im Rahmen der üblichen Sorgfalt übernommen.

Bitte beachten Sie die Informationen des Ministeriums für Bildung und Kultur zu den Selbsttestungen:

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